Schülerzahlen
Schülerzahlen für Altenpfleger/in:
Informationen zur Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen |
Schulbildung
- Realschulabschluss (oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung)
- erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung
Zugangsmöglichkeiten mit Hauptschulabschluss, wenn…
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) vorliegt
- eine landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe vorliegt
- eine landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe vorliegt
weitere Anforderungen
- gesundheitliche Eignung – ärztliches Attest
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Ausbildungsdauer |
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Ausbildungsstruktur |
- staatliche Abschlussprüfung
- Unterricht: 2.100 Stunden
- praktische Ausbildung: 2.500 Stunden
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Option Studium |
Studieren mit Hochschulzugangsberechtigung
- Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz bieten zahlreiche Möglichkeiten, eine Ausbildung in der Pflege mit einem (sich anschließenden) Studium zu verbinden. Häufig ist eine abgeschlossene Ausbildung der Pflege eine zentrale Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums.
- Im Anschluss an eine Ausbildung in einem Pflegeberuf (sowie einer Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit in diesem Beruf) kann das Studium der Pflegepädagogik begonnen werden. Das Studium befähigt allgemein zur pädagogischen Tätigkeit in pflegerischen Arbeitsfeldern.
- Weitere Studienoption ist der Bachelor Pflege. Dieses Studium kann mit Fachhochschulreife und einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Pflegeberuf begonnen werden. Berufliches Ziel wäre unter anderem eine Leitungsfunktion in der Pflege.
- Das Studium Pflegemanagement (Bachelor) kann mit folgenden Eingangsvoraussetzungen begonnen werden: Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in der Pflege. Für den Masterstudiengang ist der Abschluss des Bachelor-Studiengangs Pflegemanagement Voraussetzung.
- Im Bereich der psychiatrischen Versorgung ist der Studiengang Klinische Expertise in Gesundheit und Pflege angesiedelt. Eingangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich sowie der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs (beispielsweise Pflege oder Pflegemanagement).
Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung
- Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) ist unter bestimmten Umständen und in Verbindung mit einer Ausbildung in der Pflege ein Studium möglich. An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz werden hierfür zahlreiche Möglichkeiten angeboten.
- Das Studium der Pflegewissenschaften (Bachelor) erfordert als Eingangsvoraussetzung einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung in der Alten- oder Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege beziehungsweise alternativ eine Hochschulzugangsberechtigung. Für den Masterstudiengang ist der Abschluss des Bachelor-Studiengangs Pflege und für die Aufnahme des Promotionsstudiengangs ein Masterabschluss notwendig.
- Im Bereich der psychiatrischen Versorgung ist der Studiengang Klinische Expertise in Gesundheit und Pflege angesiedelt. Eingangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich sowie der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs (beispielsweise Pflegewissenschaften).
- weiterführende Informationen
- Die rheinland-pfälzischen Hochschulen informieren über das umfassende und vielseitige Studienangebot im Land Rheinland-Pfalz auf einer eigenen Website unter: https://dualehochschule.rlp.de/de/studiengaenge/uebersicht-des-studienangebotes/
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Option Weiterbildung |
Weiterbildungsoptionen
- Im Land Rheinland-Pfalz bestehen zahlreiche Optionen der beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf:
- Leiter/in einer Pflege- oder Funktionseinheit im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
- Praxisanleiter/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
- Pflegedienstleiter/in
- Diabetesberater/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
- Fachaltenpfleger/in für psychiatrische Pflege
- Fachaltenpfleger/in für ambulante Pflege
Voraussetzungen für Weiterbildungen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung des gesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufs, auf den sich die Weiterbildung bezieht
- Nachweis einer zweijährige Berufsausübung im Ausbildungsberuf
- besondere weitere Voraussetzungen für einzelne Weiterbildungsbereiche
Durchführung der Weiterbildungen
- Lehrgänge mit curricular geregeltem theoretischen und praktischen Unterricht
- praktischer Unterricht (inkl. regelmäßige Praxisgespräche) unter Anleitung einer qualifizierten Fachkraft, die über die entsprechende fachbezogene und fachpädagogische Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verfügt
Prüfungen (Weiterbildung)
- praktischer Teil
- mündlicher Teil
- schriftlicher Teil
Weiterbildungsstätten
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