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Pflegefachmann/-frau

Informationen zur Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen
  • mittlere Reife oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  • eine erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung (z.B. Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in) in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer

Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Pflegeberufes ergibt (Führungszeugnis). Sie müssen gesundheitlich für die Ausübung des Berufes geeignet sein. Und sie müssen über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können.

Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre in Vollzeit
  • höchstens 5 Jahre in Teilzeit
Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen praktischen Teil und in einen theoretischen Teil in einer Pflegefachschule. 2.100 Stunden sind theoretischer und fachpraktischer Unterricht und 2.500 Stunden werden in der Praxis absolviert.

Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.

Für weitere Informationen siehe: https://werpflegtbewegt.de/

Option Studium

Die Pflegeausbildung kann auch im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert werden. Benötigt wird in der Regel ein Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Studium auch ohne Hochschulreife aufgenommen werden.

Der Studiengang beinhaltet die hochschulische Pflegeausbildung und Praxiseinsätze in Kooperationseinrichtungen. In dreieinhalb Jahren wird nach erfolgreichem Hochschulstudium eine Doppelqualifikation zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) erworben. Der Bachelorabschluss bietet die Möglichkeit, anschließend ein Masterstudium zu absolvieren.

Für weitere Informationen siehe: https://werpflegtbewegt.de/

Option Weiterbildung

In Rheinland-Pfalz ist die Landespflegekammer RLP für die staatlich anerkannten Fort- und Weiterbildungen der Pflegeberufe zuständig. Es bestehen zahlreiche Optionen der beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf.

  • Praxisanleiterin/Praxisanleiter
  • Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
  • Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
  • Fachpflege für psychische Gesundheit
  • Perioperative Pflege
  • Führen und Leiten einer Pflege- oder Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
  • Akut- und Notfallpflege

Voraussetzungen für Weiterbildungen

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung des gesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufs, auf den sich die Weiterbildung bezieht
  • Nachweis einer zweijährige Berufsausübung im Ausbildungsberuf
  • besondere weitere Voraussetzungen für einzelne Weiterbildungsbereiche

Durchführung der Weiterbildungen

  • Lehrgänge mit curricular geregeltem theoretischen und praktischen Unterricht
  • praktischer Unterricht (inkl. regelmäßige Praxisgespräche) unter Anleitung einer qualifizierten Fachkraft, die über die entsprechende fachbezogene und fachpädagogische Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verfügt

Prüfungen (Weiterbildung)

  • praktischer Teil
  • mündlicher Teil
  • schriftlicher Teil

Weitere Informationen finden sich im Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz: https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/weiterbildungsportal